AGB für die Seite Babybauch-Shooting.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Webseite„www.babybauch-shooting.com“

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die von Fotoshooting.net betriebene Internetseite www.babybauch-shooting.com aufgeführten Angebote und sämtliche Darstellungen.

(2) Wir bieten als Eventveranstalter auf Grundlage dieser AGB Fotoshootings zum Thema Schwangerschaft an. Vertragspartner ist Fotoshooting.net, Hohe Str. 42, 51149 Köln. Die Anreise zum Shooting ist nicht Bestandteil unseres Angebotes.

(3) Darüber hinaus finden Sie auf unsere Webseite „www.babybauch-shooting.com“ auch Tipps zum Thema Schwangerschaft und Babybauch sowie Werbung für Angebote Dritter, die für Sie im Zusammenhang mit dem Thema von Interesse sein könnten, z.B. Zubehör und Bekleidung. Sollten Sie an diesen Angeboten Interesse haben, können sie den Button „Zum Artikel“ anwählen und werden dann zu diesen Angeboten weitergeleitet. Wir sind weder Anbieter noch Vertragspartner dieser Angebote und übernehmen insoweit keinerlei Gewähr.

2. Vertragsabschluss

(1) Auf unserer Webseite „www.babybauch-shooting.com“ stellen wir unverbindlich von uns zusammengestellte Event- Angebote zum Thema Schwangerschafts-Fotoshooting vor. Sollten Sie Interesse an einem Fotoshooting haben, können Sie über unser Buchungsformular ein verbindliches Angebot zur Buchung dieses Events abgeben. Hierzu wählen Sie das passende Angebot für sich auf unserer Webseite aus und gelangen über den Button „Jetzt Buchen“ zum Buchungsformular. Im Buchungsformular werden die Kontaktdaten der Shootingteilnehmer:in sowie Personenzahl, Datum und Uhrzeit des gewünschten Events abgefragt. Hier sind zwingend vollständige Angaben zu machen.

(2) Der Auftrag zur verbindlichen Organisation und Durchführung des ausgewählten Events kommt zwischen dem buchenden Eventteilnehmer und uns als Eventveranstalter zustande, indem das Buchungsformular über den Button „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ an uns verschickt wird. Um Eingabefehler zu vermeiden, prüfen Sie das Buchungsformular vor dem Versenden nochmals genau. Eingabefehler können ganz einfach durch Anklicken des jeweiligen Eingabefeldes und Änderung des Inhaltes korrigiert werden.

Nach der Buchung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung des angefragten Events dar.

Nach Eingang des Buchungsauftrages prüfen wir innerhalb von 48 Stunden, ob das von Ihnen gewünschte Event zu realisieren ist. Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie von uns eine verbindliche Bestätigung mit Rechnung. Mit Zustellung der Bestätigungsmail gilt der Vertrag als geschlossen.

Sollte das Event ganz oder teilweise nicht zu realisieren sein, unterbreiten wir Ihnen einen Gegenvorschlag. Mit der Bestätigung des Gegenvorschlages geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, der Vertrag wird sodann durch Zustellung unserer Rechnung geschlossen.

(3) Sollte für Sie unter denen von uns zusammengestellten Events kein passendes Angebot dabei sein oder sollten von Sie zu einem von uns zusammengestellten Event noch zusätzliche Leistungen buchen wollen, können Sie bei uns jederzeit ein individuelles Angebot erfragen. Wir stellen Ihnen gerne ein Event nach Ihren persönlichen Wünschen zusammen. Sie erhalten von uns einen schriftlichen Vorschlag, den Sie schriftlich bestätigen können. Mit der Bestätigung des Vorschlages geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, der Vertrag wird sodann durch Zustellung unserer Rechnung geschlossen.

(4) Für die Eventdurchführung werden seine im Buchungsformular angegebenen Kontaktdaten an die beteiligten Fotografen weitergeleitet.

3. Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird von uns gespeichert und kann jederzeit von unserem Vertragspartner unkompliziert telefonisch oder per E-Mail erfragt werden. Wir stellen Ihnen den Vertragstext dann gerne nochmals per E-Mail zur Verfügung. Der Vertragstext wird von uns 14 Tage nach Durchführung des gebuchten Events gelöscht.

4.Vertragspflichten des Eventveranstalters

(1) Der buchende Eventteilnehmer gesteht uns als Veranstalter zu, im Einzelfall von den Buchungsvorgaben auch kurzfristig abzuweichen, sofern er davon ausgehen darf, dass die Teilnehmer diese Abweichung gutheißen würden und unter der Voraussetzung, dass es dem Veranstalter nicht möglich war, den buchenden Teilnehmer stellvertretend für alle Teilnehmer rechtzeitig von der Änderung in Kenntnis zu setzen und um seine Entscheidung zu bitten.

(2) Abweichungen sind vor allem dann möglich, wenn ein Leistungsträger aus Gründen, die weder wir noch die Eventteilnehmer zu vertreten haben, seine mit uns vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann. Wir sind dann berechtigt, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Die Ersatzleistung wird als vertragsgemäß anerkannt.

(3) Wir weisen weiter darauf hin, dass die angegebenen Zeiten nur Richtwerte darstellen, Verzögerungen im Ablauf sind stets möglich und berechtigen die Teilnehmer nicht, hieraus Ansprüche geltend zu machen.

(4) Die Angaben und Hinweise zu den auf www.babybauch-shooting.com aufgeführten Eventleistungen und Angeboten wurden nach bestem Wissen erstellt, Druckfehler in der Leistungsbeschreibung und insbesondere bei den Preisen werden ausdrücklich vorbehalten und dem buchenden Teilnehmer bei Bekanntwerden unverzüglich mitgeteilt. Wir als Eventveranstalter haften im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an die Teilnehmer. Wir übernehmen keine Haftung oder Garantie für den Erfolg des Events.

6. Zahlung, Aufwendungsersatz, Vergütung & Mahnkosten

(1) Der buchende Eventteilnehmer ist als unser Vertragspartner zur Zahlung des Gesamtpreises für alle Teilnehmer entsprechend der ihm per Email zugegangenen Buchungsbestätigung/Rechnung verpflichtet. Die Zahlung ist sofort zur Zahlung fällig und in voller Höhe spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung/Rechnung zu leisten.

(2) Alle Zahlungen sind auf folgendes Konto zu entrichten:

Kreditinstitut: Kreissparkasse Köln
Kontoinhaber: Fotoshooting.net
Bankleitzahl: 370 502 99
Kontonummer: 032 5556 909
IBAN: DE51 3705 0299 0325 5569 09
BIC/SWIFT-Code COKSDE33XXX

(3) Bankgebühren, die möglicherweise bei der Überweisung an oben angeführtes Konto entstehen, sind in vollem Umfang vom Überweisenden zu tragen.

(4) Leistet der Eventteilnehmer Zahlungen trotz Fälligkeit nicht, behalten wir uns vor, für Mahnungen eine Mahnkostenpauschale von EUR 10,- zu erheben. Den Eventteilnehmern bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns ein geringerer Verlust entstanden ist.

7. Kündigung/Stornierungen/ Widerruf

(1) Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde, d.h. mit Durchführung des gebuchten Events. Eine ordentliche Kündigung ist nicht vorgesehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften ist hiervon selbstverständlich ausgenommen.

(2) Unsere Kunden haben die Möglichkeit, das verbindlich gebuchte Event ganz oder teilweise zu stornieren. Eine teilweise Stornierung ist möglich, wenn die gebuchte Personenzahl zwar unterschritten wird, das gebuchte Event aber mit verringerter Personenzahl stattfinden soll.

Eine vollständige oder teilweise Stornierung muss zwingend mehr als 10 Tage vor dem Event erfolgen. Die Stornierung ist vom buchenden Eventteilnehmer zwingend schriftlich zu erklären. Ab dem 10. Tag vor dem geplanten Event ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

Bei der Berechnung der Stornogebühren sind ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich möglichen Rückerstattungen durch Dritte berücksichtigt. Bei Stornierung des gesamten Events beträgt die Stornogebühr 50 % der geleisteten Zahlungen für die Durchführung des Events. Bei der Stornierung einzelner Teilnehmer, d.h. der nachträglichen Verringerung der Teilnehmerzahl, beträgt die Stornogebühr 50 % der jeweiligen Teilnehmerbeträge, mindestens jedoch 60,00 €. Bei Stornierungen bleibt Ihnen das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass uns als Eventveranstalter ein geringerer Verlust entstanden ist, als in der Stornorechnung nach vorstehenden Bedingungen berechnet wird oder dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist.

(3) Es besteht keine Möglichkeit, den Eventvertrag zu widerrufen. Ein Widerrufsrecht besteht gem. § 312 g Abs. 3 Nr. 9 BGB nicht bei Dienstleistungsverträgen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen stehen und bei denen vertraglich die Erbringung an einem spezifisch vereinbarten Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Bei den von uns angebotenen Junggesellenabschiedsveranstaltungen in Köln handelt es sich um solche Dienstleistungsverträge.

(4) Outdoor Aktivitäten sind z.T. wetterabhängig. Die Leistungsträger haben für diese Fälle unterschiedliche Regelungen und bieten meistens einen Alternativtermin oder eine alternative Uhrzeit an. Das Verschieben einer solchen Aktivität oder die Absage auf Grund von Ereignissen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters und/oder Leistungsträgers fallen, berechtigen die Eventteilnehmer nicht, den Vertrag zu kündigen oder anderweitig zu beenden. Soweit eine Aktivität ohne Verschulden eines Vertragspartners nicht oder nicht wie geplant stattfinden kann und hierfür Erstattungen zu leisten sind, werden wir diese selbstverständlich geltend machen und an die Eventteilnehmer weiterreichen.

8. Allgemeine Hinweise

(1) Treffpunkte können sich durch Baustellen oder Sperrungen an der gewünschten Startadresse kurzfristig verschieben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der gebuchten Leistungen. Die Teilnehmer werden über mögliche Änderungen des Treffpunkts informiert.

(5) Die Teilnehmer haben selbst dafür Sorge zu tragen, sich pünktlich am jeweiligen Veranstaltungsort einzufinden. Sollte die Gruppe später als 20 Minuten nach dem Buchungstermin am Treffpunkt ankommen, kann das Event vom Fotografen nach eigenem Ermessen abgesagt oder verschoben werden. Sollte eine Veranstaltung auf Grund der Unpünktlichkeit der Teilnehmer nicht oder nicht wie geplant stattfinden können, trifft uns als Veranstalter hierfür keinerlei Verantwortung und die Teilnehmer können hieraus keinerlei Rechte ableiten.

(6) Wir als Veranstalter haben keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für weitere Umstände, die es Teilnehmern aus eigenem Verschulden unmöglich machen, an bestimmten Eventleistungen teilzunehmen.

Stand: Januar 2019